Aktuelles aus Kirche und Kloster - Archiv

Wichtiger Hinweis zur Eindämmung des Corona-Virus

Auswirkungen des Erlasses der Bundesregierung auf das kirchliche Leben

1. Gottesdienste in der Basilika und in der Winterkirche sind mit höchstens 100 Personen zu feiern

2. Alle sonstigen Veranstaltungen sind unbhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen abzusagen

3. Personen, die einer Risikogruppe angehören (höheres Lebensalter, Vorerkrankungen) sind dringend aufgefordert, um sich selbst und andere bestmöglich zu schützen, auf Gottesdienstübertragungen in den Medien zurückzugreifen. Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics hat bis auf weiteres von der Sonntagspflicht befreit.

4. Taufen und Beerdigungen finden im Familienkreis statt und dürfen ebenfalls die Personenzahl (100 in Räumen und 500 im Freien) nicht überschreiten

Maßnahmen im Konkreten:

Telefonnummer der Stadtpfarre und Basilika Frauenkirchen bei seelsorglichen Anfragen oder Problemen, die mit einem Priester besprochen werden wollen: 02172/2224-28

Winterkirche und Basilika:

Die Anzahl der Mitfeiernden wird bei den Gottesdiensten überprüft. Sobald die vorgeschriebene Höchstzahl erreicht ist, wird der Zutritt weiteren Personen verboten.

Beerdigungen:

Für die Aufbahrungshalle ist Bürgermeister Ziniel zuständig. Nach Rücksprache gibt es folgende Vereinbarung: Es werden 50% der Stühle aus der Halle entfernt, sodaß max. 100 Personen in der Aufbahrungshalle Platz finden.

Weitere Trauergäste müssen vor der Aufbahrungshalle mitfeiern. Dies ist per Lautsprecherübertragung gut möglich.

Beileidsbekundungen mögen ohne Händedruck erfolgen. Das Besprengen des Sarges mit Weihwasser ist in der üblichen Form möglich.

Die heilige Kommunion wird nur als Handkommunion gereicht.

Kreuzwegandachten:

Die Kreuzwegandachten in der Basilika sind bis auf weiteres abgesagt.

Exerzitien im Alltag:

Die Exerzitien im Alltag vom 16. 03.2020 bis 20.03.2020 sind abgesagt.

Öffnungszeiten - Basilika:

06.00 - 21.00 Uhr

Öffnungszeiten - Winterkirche:

06.00 - 21.00 Uhr

Wir laden zum Besuch der Kirche herzlich ein. Da die Kirchentüren automatisch öffnen und schließen ist ein Besuch ohne Berührung der Türgriffe möglich.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorgaben:

Das bischöfliche Ordinariat Eisenstadt weist im Schreiben vom 11. März 2020 mit Nachdruck darauf hin, dass die oben aufgezählten Vorgaben ausnahmslos einzuhalten sind. Bei Zuwiderhandeln muss mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.

In dieser schweren Zeit laden wir alle zum Gebet für die Kranken und Pflegenden, aber auch für die Verantwortlichen in Politik und Krisenstäben ein.

P. Mag. Thomas Lackner ofm

Stadtpfarrer und Kirchenrektor