Aktuelles aus Kirche und Kloster
Corona Virus Verfügungen der Diözese Eisenstadt
Folgende Anordnungen für die nächsten Wochen wurden erteilt:
1. Die Gottesdienst in der Karwoche und zu Ostern sind nicht öffentliche Gottesdienste. Während der liturgischen Feiern sind die Kirchen verschlossen zu halten, um die Teilnahme von Gläubigen nicht zu ermöglkichen.
2.Der Brauch des Ratschens kann nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass eine einzelne große Ratsche auf dem Kirchturm vorhanden ist.
3. Die Kirchenglocken mögen wie gewöhnlich auch bei der Feier der nicht öffentlichen Gottesdienste geläutet werden, insbesondere beim Gloria am Gründonnerstag und in der Osternacht.
4. Es ist nicht gestattet, die Krankenkommunion in Privathäuser oder Krankenhäuser zu bringen. Hausbesuche sind außer für Krankensalbung bzw. Wegzehrung nicht gestattet.
5. Die Termine für Erstkommunion und Firmung in den Pfarren sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wann dieser spätere Zeitpunkt frühestens sein kann, hängt von der Entscheidung der Behörden ab, ab wann wieder reguläre Versammlungen stattfinden können.
Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Maßnahmen der Bundesregierung und die damit verbundenen kirchlichen Anordnungen ausnahmslos zu befolgen sind.
Gerade im Hinblick auf die Feier der Karwoche und Ostern sind alle Arten von Sonderwegen (z. B. im Zusammenhang mit Palmweihe, Speisensegnung oder Auferstehungsprozession) ausnahmslos zu unterlassen.
Die stark steigende Zahl der Infizierten in Österreich, unter denen auch bereits Priester sind, und die große Zahl der infolge des Corona-Virus verstorbenen Priester in Italien sollte wohl auch die letzten Zweifler unter uns dazu bewegen, diese Pandemie und die Maßnahmen dagegen endlich ernst zu nehmen.