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Auswirkungen auf Bestattungen durch Coronavirus

Auswirkungen auf Bestattungen durch Coronavirus

Prinzipiell können Trauerfeiern nach wie vor abgehalten werden.

Leider sind derzeit aufgrund der behördlichen Vorgaben Aufbahrungen aber nicht erlaubt (d.h. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen – Aufbahrungshallen oder Kirchen).

Beisetzungen eines Sarges oder einer Urne mit begleitender Beisetzungsfeier können nach wie vor abgehalten werden – aber nur direkt am Grab und nur im engsten Familienkreis (bis maximal 5 Personen!).

Da bei Bestattungen naturgemäß Personen sämtlicher Generation zusammenkommen, beachten Sie bitte aus Rücksicht auf die älteren Generationen auch bei diesen Feiern im kleinen Kreis die allgemeinen Verhaltensregeln.

Zusammengefasst gilt:

  • Trauerfeiern nur im engsten Familienkreis: maximal 5 Personen
  • Aufbahrungen in der Aufbahrungshalle sind bis auf weiteres nicht möglich
  • Trauerfeiern in Kirchen sind untersagt
  • Zwischen den Trauergästen sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 1, idealerweise 2 Metern eingehalten werden
  • Auch beim Kondolieren ist auf Händeschütteln zu verzichten
  • Waschen sie vor und nach der Trauerfeier gründlich die Hände

Die Eingänge zum Friedhof werden während der Beerdigungen versperrt!

Feierliches Requiem zu einem späteren Zeitpunkt:

Der Termin für das feierliche Requiem in der Basilika wird später bekanntgegeben.

Wir laden zum Mitfeiern des Requiems jetzt schon herzlich!

Wir bitten diese Verordnung ernst zu nehmen und danken allen für Ihr Verständnis!