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Auswirkungen auf Bestattungen durch Coronavirus - Neue Verordnung

Auswirkungen auf Bestattungen durch Coronavirus

Lt. Verordnung der BH-Neusiedl am See vom 03.04.2020 über das Verbot von Zusammenkünften nach § 15 Epidemiegesetz 1950, gültog bis 13.04.2020.

Prinzipiell können Trauerfeiern nach wie vor abgehalten werden.

Leider sind derzeit aufgrund der behördlichen Vorgaben Aufbahrungen aber nicht erlaubt (d.h. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen – Aufbahrungshallen oder Kirchen).

Beisetzungen eines Sarges oder einer Urne mit begleitender Beisetzungsfeier können nach wie vor abgehalten werden – aber nur direkt am Grab und nur im engsten Familienkreis (bis maximal 10 Personen!).

Da bei Bestattungen naturgemäß Personen sämtlicher Generation zusammenkommen, beachten Sie bitte aus Rücksicht auf die älteren Generationen auch bei diesen Feiern im kleinen Kreis die allgemeinen Verhaltensregeln.

Zusammengefasst gilt:

  • Trauerfeiern nur im engsten Familienkreis: maximal 10 Personen
  • Aufbahrungen in der Aufbahrungshalle sind bis auf weiteres nicht möglich
  • Trauerfeiern in Kirchen sind untersagt
  • Zwischen den Trauergästen sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 1, idealerweise 2 Metern eingehalten werden
  • Auch beim Kondolieren ist auf Händeschütteln zu verzichten
  • Waschen sie vor und nach der Trauerfeier gründlich die Hände

Der Friedhof darf während einer Beerdigungen von Personen, die nicht zum engsten Familienkreis gehören, nicht besucht werden. 

Feierliches Requiem zu einem späteren Zeitpunkt:

Der Termin für das feierliche Requiem in der Basilika wird später bekanntgegeben.

Wir laden zum Mitfeiern des Requiems jetzt schon herzlich!

WIR BITTEN DIESE VERORDNUNG ERNST ZU NEHMEN UND DANKEN ALLEN FÜR IHR VERSTÄNDNIS!