Aktuelles aus Kirche und Kloster

Mitfeier der hl. Messe ab 15. Mai 2020 in der Basilika Frauenkirchen

Ab 15. Mai 2020

Regelung für die Basilika Frauenkirchen

Auf Grund der Verordnung durch die Bischofskonferenz wurden folgende Regeln für die Mitfeier von öffentlichen Gottesdiensten in der Basilika Frauenkirchen erstellt:

Regeln für das Mitfeiern der hl. Messe ab 15.05.2020 in der Basilika Frauenkirchen zum Download

Video mit Hinweis zum Kommunionempfang

 

Rahmenordnung der Bischofskonferenz

Die österr. Bischofskonferenz hat am 3. Mai 2020 eine Rahmenordnung zur stufenweise Wiederaufnahme der Feier öffentlicher Gottesdienste ab 15.05.2020 veröffentlicht.

Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt. Weitere Anpassungen werden gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen.

Rahmenordnung im Wortlaut zum Download

Video Bischofsmesse am Muttertag

Hier finden Sie den Link vom Video der heiligen Messe mit Bischof Dr. Ägidius Zsifkovics am Muttertag, 10.05.2020, in der Basilika Frauenkirchen.

Video hl. Messe am Muttertag in der Basilika Frauenkirchen

 

 

Sitzplan Kirche ab 15.05.2020

 

 

 

 

 

 

Beichtmöglichkeit

"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung.

Die Beichte ist nur gegen Voranmeldung per E-Mail oder telefonisch 02172/222428 möglich. Beichtort ist die Pfarrkanzlei.

Krankenkommunion

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuhe zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhe gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz.

Begräbnisse

Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zurzeit maximal 30 Personen beträgt.

Regeln für ein gesundes Miteinander

Diese Regeln dienen der Gesundheit aller Mitfeiernden der Gottesdienste in der Basilika Frauenkirchen bzw. bei Beerdigungen. Daher bitte ich um genaue Einhaltung und keine eigenen Sonderwege!

P. Thomas Lackner ofm