Aktuelles aus Kirche und Kloster - Archiv

Neuregelung der Mitfeier der heiligen Messe am 20. Juni 2020

Ab 20. Juni 2020 gelten folgende Regelungen / Lockerungen für die Mitfeier der heiligen Messe für die Basilika Frauenkirchen

Auf Grund der aktuellen Neufassung der Verordnung durch die Bischofskonferenz wurden folgende Regeln für die Mitfeier von öffentlichen Gottesdiensten in der Basilika Frauenkirchen erstellt:

Regeln für das Mitfeiern der hl. Messe ab 20.06.2020 in der Basilika Frauenkirchen zum Download

Rahmenordnung der Bischofskonferenz

Die österr. Bischofskonferenz hat mit 20. Juni 2020 eine aktuelle Fassung der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste veröffentlicht.

Folgende Änderungen/Erleichterungen gibt es:

  • Der Mund/Nasenschutz entfällt
  • Mindestabstand zwischen den Mitfeiernden in der Kirche 1m (für nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen): In jeder 2. Kirchenbank können 3 Personen Platz nehmen. Die aufgestellten Sesseln in der Kirche und in den Galerien können alle benutzt werden. Jede zweite Kirchenbank ist mit einer Schnur (links und rechts) gesperrt!
  • Kommunion:
    Beim Gang zur und von der Kommunion ist der Mindestabstand von 1m immer einzuhalten
    Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion möglich
    Es ist darauf zu achten, dass der Kommunionspender nicht die Hand oder den Mund des Empfängers berührt
  • Das Betreten der Basilika bleibt bis auf Weiteres für die Gottesdienste nur über den Kircheneingang (automatisch öffnende Türen) möglich. Der Zugang über den Kreuzgang soll  während der Gottesdienste nicht genutzt werden!
  • Beichte:

    Die Beichte kann nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden.
    Bitte um telefonische Voranmeldung: 02172 / 2224-28

  • Die heiligen Messen werden auch weiterhin live übertragen: 
    https://www.twitch.tv/basilikafrauenkirchen

  • Bei einer Erkrankung oder bei Verdacht auf eine Erkrankung ist im Sinne der Gesundheit aller anderen Mitfeiernden auf einen Kirchenbesuch zu verzichten.

  • Beschränkungen der Teilnehmerzahl gibt es nur mehr bei Trauungen und Beerdigungen mit 100 Personen (Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus)

  • Neu bei Trauungen:
    Ab 1. Juli 2020: Trauungen mit bis zu 250 Personen zulässig
    Ab 1. August 2020: Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig (Allerdings ist ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen)

  • Wallfahrten:
    Die Durchführung von großen Wallfahrten in den Sommermonaten, vor allem am 15. August, kann heuer nicht in der gewohnten Form stattfinden.

    Wir arbeiten an einem Konzept für 15. August.

    Wallfahrten, bei denen der Mindestabstand von 1m eingehalten werden können, sind möglich.

    Bei Wallfahrten gibt es keinen gemeinsamen Einzug in die Basilika.

    Die Begrüßung der Wallfahrer erfolgt in der Kirche, wenn die Wallfahrer ihre Plätze mit 1m Mindestabstand eingenommen haben!