Das Sakrament der Taufe
Die Taufe
Das Wort "Taufe" kommt von "tauchen". In der Taufe wird ein Mensch "eingetaucht" in die Liebe des dreifaltigen Gottes. Dem Täufling wird wirksam zugesagt: Du bist Kind Gottes, du bist ein Bruder/eine Schwester Jesu, du bist ein Gefäß des Heiligen Geistes. Du gehörst zur Gemeinschaft der Kirche. Gottes Liebe zu dir ist unauslöschlich. Selbst wenn du dich von Gott abwenden solltest, wird er immer auf dich warten. Nicht Bosheit, Leid und Tod haben das letzte Wort über dein Leben, sondern der Vater, der Sohn und der Heilige Geist.
Die Feier
Die Taufe kann durch Eintauchen in Wasser oder durch Übergießen mit Wasser gespendet werden. Dabei werden die Worte gesprochen: "N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heilgen Geistes." Im Normalfall tauft ein Priester oder Diakon. Im Notfall darf jeder Mensch taufen (Nottaufe).Weitere Zeichen in der Tauffeier: Salbung mit Chrisamöl (Symbol des Heiligen Geistes), Überreichung des weißen Kleides (Freundschaft mit Gott) und Entzünden der Taufkerze (Leben im Licht Chrsti). Die Taufe kann in jedem Alter empfangen werden (Kindertaufe, Erwachsenentaufe). Es gibt Einzeltaufen und Gemeinschaftstaufen.
Voraussetzungen - Hinweise
Die Taufe darf nur gespendet werden, wenn sich der Täufling zum Glauben an Jesus Christus bekennt und der katholischen Kirche angehören will oder wenn - im Fall eines unmündigen Kindes - sich die Erziehungsveranwortlichen (Eltern, Paten) zum katholischen Glauben bekennen und eine christliche Erziehung des Kindes in Aussicht stellen können.
Die Anmeldung zur Taufe geschieht in der Wohnsitzpfarre (auch wenn die Taufe woanders gefeiert werden soll).
Wer kann Pate, Patin sein?
Wer das Patenamt übernimmt, muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben,
darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christlichen Erziehung des Patenkindes unterstützen.
Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.
Taufinformationen Frauenkirchen
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